Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ wurde am 9. Januar 2017 bekannt gemacht und ist am Folgetag in Kraft getreten. Damit werden die Anforderungen der "Störfallverordnung" (12. BImSchV) an die Betriebe geändert (Anzeigepflicht, Information der Öffentlichkeit, neue Vorgaben zu Genehmigungen usw.).

Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen sollten daher unbedingt prüfen, ob sie aufgrund der rechtlichen Änderungen jetzt auch den Anforderungen der Störfallverordnung unterliegen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an oder nutzen das Kontaktformular.

Weitere Informationen zur neuen Verordnung finden Sie unter BGBl. 2017 I S. 47.

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