Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Die "Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates" - sogenannte Seveso-III-Richtlinie - ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und war bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umzusetzen. Die Seveso-III-Richtlinie hat die Vorgängerrichtlinie 96/82/EG novelliert. Ziel dabei war die Anpassung an die Änderungen des EU-Systems zur Einstufung gefährlicher Stoffe (sog. CLP-Verordnung).

Am 27.04.2016 hat das Bundeskabinett die Entwürfe zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie beschlossen. Durch diese Änderungen der Störfallverordnung werden sich die Anforderungen an die Betriebe ändern, z.B. hinsichtlich der Einstufung gefährlicher Stoffe, der Information der Öffentlichkeit und der behördlichen Überwachung von Störfallbetrieben.

Weitere Informationen siehe:
Entwürfe zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

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